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Nimmt
Ihnen die Vaterschaftsfeststellung ab und führt - wenn notwendig -
auch die Vaterschaftsklage beim zuständigen Familiengericht
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Errechnet die zustehende
Unterhaltshöhe und kümmert sich um die Festsetzung
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Kümmert sich um die
Beitreibung des Unterhalt - wenn nötig auch mit Mitteln der Zwangsvollstreckung
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Vermittelt bei Schwierigkeiten
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Erarbeitet mit ihnen verbindliche
Umgangsregelungen zum Wohle des Kindes
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Ist kostenlos und schränkt
Sie nicht in Ihrer elterlichen Sorge ein
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Auch schon vor der Geburt
möglich