• Nimmt Ihnen die Vaterschaftsfeststellung ab und führt - wenn notwendig - auch die Vaterschaftsklage beim zuständigen Familiengericht
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    • Errechnet die zustehende Unterhaltshöhe und kümmert sich um die Festsetzung
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    • Kümmert sich um die Beitreibung des Unterhalt - wenn nötig auch mit Mitteln der Zwangsvollstreckung
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    • Vermittelt bei Schwierigkeiten
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    • Erarbeitet mit ihnen verbindliche Umgangsregelungen zum Wohle des Kindes
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    • Ist kostenlos und schränkt Sie nicht in Ihrer elterlichen Sorge ein
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    • Auch schon vor der Geburt möglich
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    • Kann jederzeit beendet werden

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